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Employer Branding #2

Autorenbild: DianaDiana

Aktualisiert: 19. Sept. 2024



Arbeitgeberbewertungen auf Plattformen – ein gutes Employer Branding kann man sich nicht mit Anwälten kaufen


In der Regel erhalten wir als Arbeitnehmende am letzten Arbeitstag ein Arbeitszeugnis. Darin wird nicht nur bestätigt, was wir gemacht haben, sondern auch unsere Leistung und unser Verhalten. Kleinere Änderungen können zwar vor Gericht eingeklagt werden, aber letztlich ist es so, wie es ist – löschen kann man es nicht.


Dank Internet können auch Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber bewerten. Richtig so – Bewertungen sollten von beiden Seiten möglich sein und sind mehr als fair. Transparenz auf beiden Seiten.


Allerdings haben die Unternehmen die Möglichkeit, die Einträge auf den Plattformen löschen zu lassen, wenn sie ihnen nicht passen. Es gibt zwar Regeln und Vorgaben, aber diese werden nicht immer eingehalten.


Liebe Arbeitgeber


Durch das Löschen unliebsamer Einträge bestätigt ihr, dass ihr kein guter Arbeitgeber seid und die schlechten Bewertungen gerechtfertigt waren. Denn nur weil ihr durch das Löschen keine negativen Einträge auf Bewertungsplattformen habt, seid ihr noch lange kein guter Arbeitgeber – ihr habt nur gute Anwälte.


Nehmt Bewertungen – gute wie schlechte – als Chance. Sie geben euch wertvollen Input und die Möglichkeit, euch zu verbessern und auch stolz auf das zu sein, was ihr gut macht.

Indem ihr Stellung nehmt, zeigt ihr, dass ihr euren ehemaligen und gegenwärtigen Mitarbeitenden zuhört und sie wertschätzt. Übrigens: Wenn ihr eure Mitarbeitenden schriftlich auffordert, eine gute Bewertung abzugeben, zeigt ihr auch, dass ihr nicht verstanden habt, wie Employer Branding funktioniert.


Dabei ist es so einfach: Zuhören und Verstehen kosten kein Geld, sondern steigern die Produktivität und senken die Kosten – und darum geht es doch letztlich in der Geschäftswelt.

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